Betreff
Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beeskow und ihrer Ortsteile sowie über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
BV/170/2020/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow hält eine Freiwillige Feuerwehr mit einer Hauptwache und vier Ortsteilwachen als öffentliche Feuerwehr zur Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz vor. Gemäß § 44 und 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz kann die Gemeinde die Kosten für Einsätze durch den Verursacher erstattet bekommen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Gefahr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde oder es sich um Leistungen handelt, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Für die Fälle von Menschenrettung besteht keine Möglichkeit der Inanspruchnahme. Die Kosten der Freiwilligen Feuerwehr wurden ermittelt und in das Verhältnis zum Einsatzgeschehen gestellt. Daraus ergeben sich Kostensätze pro Einsatzminute. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Beeskow wurde letztmalig 2014 überarbeitet und die Gebühren kalkuliert. Im Interesse einer rechtssicheren Gebührenerhebung bedarf es einer Neufassung unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung.

 

Erläuterung Kalkulation: Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden zunächst die Erträge und Aufwendungen der Jahre 2017 bis 2019 betrachtet. Danach erfolgte eine Zuordnung zu den Bereichen KFZ-Kosten und Personalkosten. Diese Zuordnung erfolgte soweit wie möglich direkt (Versicherung, Kraftstoff, Wartung). Weiterhin wurden die Kosten für die Umlegung auf die Einsatzstunden berechnet.

 

Diesen Kosten wurden die durchschnittlichen Einsatzzeiten der Jahre 2017 – 2019 für die Fahrzeuge und die Besatzung gegenüber gestellt. Im Ergebnis wurden Kosten je Fahrzeug und je Einsatzminute ermittelt.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow nehmen die Kalkulation zur Kenntnis und beschließen die Neufassung der

Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beeskow und ihrer Ortsteile sowie über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.