Begründung:
Die
Stadt Beeskow hält eine Freiwillige Feuerwehr mit einer Hauptwache und vier
Ortsteilwachen als öffentliche Feuerwehr zur Gefahrenabwehr im Brand- und
Katastrophenschutz vor. Gemäß § 44 und 45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
kann die Gemeinde die Kosten für Einsätze durch den Verursacher erstattet
bekommen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Gefahr grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt wurde oder es sich um Leistungen handelt, die nicht
unmittelbar der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Für die Fälle von
Menschenrettung besteht keine Möglichkeit der Inanspruchnahme. Die Kosten der
Freiwilligen Feuerwehr wurden ermittelt und in das Verhältnis zum
Einsatzgeschehen gestellt. Daraus ergeben sich Kostensätze pro Einsatzminute.
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Beeskow wurde letztmalig 2014 überarbeitet und
die Gebühren kalkuliert. Im Interesse einer rechtssicheren Gebührenerhebung
bedarf es einer Neufassung unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung.
Erläuterung
Kalkulation: Zur Ermittlung der Gebührensätze wurden zunächst die Erträge und
Aufwendungen der Jahre 2017 bis 2019 betrachtet. Danach erfolgte eine Zuordnung
zu den Bereichen KFZ-Kosten und Personalkosten. Diese Zuordnung erfolgte soweit
wie möglich direkt (Versicherung, Kraftstoff, Wartung). Weiterhin wurden die
Kosten für die Umlegung auf die Einsatzstunden berechnet.
Diesen Kosten wurden die durchschnittlichen Einsatzzeiten der Jahre 2017 – 2019 für die Fahrzeuge und die Besatzung gegenüber gestellt. Im Ergebnis wurden Kosten je Fahrzeug und je Einsatzminute ermittelt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow nehmen die
Kalkulation zur Kenntnis und beschließen die Neufassung der
Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beeskow und ihrer Ortsteile sowie über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr.