Begründung:
Wegen aktueller Preissteigerungen sollte die Richtlinie überarbeitet werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss nicht als Festbetrag zu gewähren, sondern als prozentualen Betrag an den tatsächlichen Gesamtkosten (Essenlieferung und Essenausgabe). Darüber hinaus wird es den Trägern ermöglicht, eine Monatspauschale einzuführen. Nach der Verständigung im Fachausschuss soll eine Beteiligung der Kitas/ Träger erfolgen. Im Ergebnis soll im nächsten Fachausschuss dann die endgültige Fassung vorgelegt werden. Gleichzeitig wird auf dieser Grundlage eine Regelung für das Essen an der Grundschule an der Stadtmauer erarbeitet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für die Elternbeteiligung im Kita- und Schulgesetz andere gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Neufassung
der Richtlinie der Stadt Beeskow über die Gewährung von Zuschüssen für die
Mittagsversorgung der Kinder in den Kitas und Horteinrichtungen der Stadt
Beeskow.
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Jahresende unter Berücksichtigung der Grundsätze dieser Verordnung eine Anpassung für die Elternbeteiligung beim Schulessen vorzulegen. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen (Schule) und die Kostenentwicklung zu berücksichtigen.