Betreff
Aufhebung der Beschlüsse zum Windpark Schneeberg
Vorlage
BV/199/2020/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In der Sitzung am 02.05.2017 fand sich eine deutliche Mehrheit für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Windpark Schneeberg. Auf Grundlage der damals gefassten Beschlüsse wurden Veränderungssperren erlassen (zuletzt am 25.02.2020), und eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. In Abstimmung mit den Investoren wurde die Erarbeitung der Plandokumente eingeleitet und eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Den Einwohnern des Ortsteiles Schneeberg wurde das Vorhaben in einer Einwohnerversammlung vorgestellt. In den zurückliegenden Monaten wurden aus dem Kreis der Stadtverordneten, des Ortsbeirates und von den in der Bürgerinitiative organisierten Bürgerinnen und Bürgern, immer mehr Stimmen laut, die die Vorgehensweise der Stadt Beeskow in Frage stellen. Verfahren der Bauleitplanung werden in der Regel mit der Absicht begonnen, sie erfolgreich zum Abschluss zu bringen und  entsprechende Satzungen zu erlassen. Angesichts der umfassenden Diskussionen in der Einwohnerfragestunde der letzten SVV, den Einlassungen des Ortsvorstehers, von Stadtverordneten und Stellungnahmen der BI, erscheint sehr unsicher, ob die Planverfahren auch mit einem mehrheitlichen Beschluss der Stadtverordneten abgeschlossen werden können. Vielfach wurden Zweifel geäußert, ob es überhaupt eines Bebauungsplanes bedarf.

Da nunmehr die Auslegungsbeschlüsse vorbereitet werden, erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, grundsätzlich zu der Planungsabsicht eine Entscheidung zu treffen. Es macht wenig Sinn, bei jedem einzelnen Planungsschritt grundsätzliche Fragen aufzurufen, mangelnde Transparenz zu beklagen und die Arbeit der Verwaltung und der Planungsbüros in Frage zu stellen. Deshalb sollte die Stadtverordnetenversammlung ein Votum dazu abgeben, wie weiter zu verfahren ist.     


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die folgenden Beschlüsse aufzuheben:

 

BV/013/2016/I Einleitung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow „Windpark Schneeberg“

 

BV/014/2016/I Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“

 

BV/016/2016/I Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“

 

BV/104/2020/I nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“