Betreff
Straßenbau Erschließungsanlage "Am Mühlenberg" im Abschnitt von der Friedländer Chaussee bis zum Anschluss an den Siedlerweg - Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Ausbauprogramm
Vorlage
BV/202/2020/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Durch die Entwicklung des neuen Wohngebietes „Am Mühlenberg“ erfüllt die vorhandene Fahrbahn die Anforderungen nicht mehr.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser in einer seitlichen Mulde versickerte. Durch die Entwicklung des neuen Wohngebietes erfolgt eine größere Versiegelung, die zu einem größeren Abfluss von Oberflächenwasser führt. Dieses wird in einer neuen Grabenmulde gesammelt und in ein Regenrückhaltebecken abgeführt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Die vorhandenen Straßenlaternen und deren Abstände untereinander erfüllen die aktuellen Anforderungen nicht. Die neuen Beleuchtungsanlagen werden entsprechend der Vorschriften errichtet. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:

                -der Straße „Am Mühlenberg“ im Abschnitt von der Friedländer Chaussee bis zum Anschluss an den Siedlerweg

Erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

 

Die Teilreinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,05 m hergestellt und erhält im südlichen Randbereich ein 1,50m breites Bankett.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Grabenmulde im südlich gelegenen Randbereich. Das Oberflächenwasser wird in das Regenrückhaltebecken eingeleitet. Die Grabenmulde ist ca. 2,50m breit und wird in den seitlichen Bereichen angeböscht.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.