Begründung:
Die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts hergestellt. Durch die Entwicklung des neuen Wohngebietes „Am
Mühlenberg“ erfüllt die vorhandene Fahrbahn die Anforderungen nicht mehr.
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung war
gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt,
dass das anfallende Oberflächenwasser in einer seitlichen Mulde versickerte.
Durch die Entwicklung des neuen Wohngebietes erfolgt eine größere Versiegelung,
die zu einem größeren Abfluss von Oberflächenwasser führt. Dieses wird in einer
neuen Grabenmulde gesammelt und in ein Regenrückhaltebecken abgeführt.
Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Die vorhandenen Straßenlaternen und deren Abstände untereinander erfüllen die aktuellen Anforderungen nicht. Die neuen Beleuchtungsanlagen werden entsprechend der Vorschriften errichtet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus:
-der Straße „Am Mühlenberg“ im
Abschnitt von der Friedländer Chaussee bis zum Anschluss an den Siedlerweg
Erneuert,
erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
Die
Teilreinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt
und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer
durchschnittlichen Breite von 5,05 m hergestellt und erhält im südlichen
Randbereich ein 1,50m breites Bankett.
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Grabenmulde im südlich gelegenen Randbereich. Das
Oberflächenwasser wird in das Regenrückhaltebecken eingeleitet. Die Grabenmulde
ist ca. 2,50m breit und wird in den seitlichen Bereichen angeböscht.
Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.