Begründung:
Auf
Initiative einer Privatperson wurden im Luchbereich zunächst eine unbefestigte
Wiese und danach der Schulgarten als Hundeplatz genutzt. Die Beteiligten an
dieser Interessengruppe (IG) möchten ihrer Freizeitbeschäftigung nicht in der
Form eines Vereins nachkommen.
Es
gab in der Vergangenheit Beschwerden durch angrenzende Garteneigentümer.
Um die Nutzung dauerhaft abzusichern, ist eine längerfristige Vereinbarung erforderlich. Die Vertreter der IG werden zur Beratung eingeladen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beauftragt die Verwaltung
den ehemaligen Schulgarten in der Straße Im Luch der Interessengemeinschaft
„Vier Pfotengarten“ als Hundeplatz zur Verfügung zu stellen.
Im Nutzungsvertrag
sind folgende Rahmenbedingungen zu vereinbaren:
-
mietfrei
-
Betriebskosten und laufende Unterhaltungen durch die Nutzer
- folgende Maßnahmen über eine Finanzierung der Stadt Beeskow: Baumpflege/ Dach