Begründung:
Kurzer Weg
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die
Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts als Asphaltstraße hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und
beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01,
so dass sich tiefe Senken gebildet haben, in denen sich das Oberflächenwasser
sammelt. Der Asphalt ist stark rissig und gebrochen. Die Fahrbahn entspricht
nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung war gemäß
§ 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das
anfallende Wasser über Straßeneinläufe in einen vorhandenen Regenwasserkanal
eingeleitet und in den „Stadtluchgraben“ abgeführt wurde. Der Regenkanal wurde
unterhalb der ehemaligen Bahnstrecke Beeskow-Fürstenwalde durchgeführt und
läuft unterhalb der Straße „Grüner Weg“ bis zum Graben. Auch dieser und alle
Schachtbauwerke sind marode.
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Die
Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des
Beitritts im Abschnitt von der Fürstenwalder Straße bis zum Eingang zur ehem.
Gärtnerei an der nördlichen Seite der Fahrbahn gelegen. Die Oberfläche ist derzeit mit Betongehwegplatten befestigt, die
zum überwiegenden Teil gebrochen sind. Der Gehweg einschließlich Unterbau
entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden
des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit DDR Aufsatzleuchten.
Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung entsprechen nicht mehr den
Anforderungen einer Anliegerstraße.
Grüner Weg
Um die
Regenwasserleitung für den Ausbau der Straße „Kurzer Weg“ erneuern zu können,
ist ein umfangreicher Eingriff in der Straße „Grüner Weg“ erforderlich. Die
Beleuchtung besteht aus 3 verschiedenen alten und einer neuen Beleuchtung mit
Stahlmast und Aufsatzleuchte. Aus diesem Grund wird für den v.g. Abschnitt die
Fahrbahn, die Regenentwässerung und die Straßenbeleuchtung entsprechend der
aktuellen Anforderungen erneuert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus
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der
Straße „Kurzer Weg“ im Abschnitt von der Fürstenwalder Straße bis zum Anschluss
an die Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird;
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der
Straße „Grüner Weg“ im Abschnitt vom Grundstück Grüner Weg 4 bis Grüner Weg 10
bzw. bis zum Anschluss an die Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert
wird.
Beide
Straßenabschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.
Der Straßenabschnitt
„Kurzer Weg“ wird wie folgt ausgebaut:
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die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält
einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 500
m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt über den „Grüner
Weg“ in den „Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage
einzubauen.
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die
Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn bis zum Abknicken der
Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit einem der Richtlinien entsprechenden
Unterbau hergestellt. Der anschließende Teil bis zur Anbindung an die
Feldstraße erhält einen einseitigen Gehweg ebenfalls in Betonsteinpflaster. Die
Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt jeweils durch Granitborde. Der Gehweg wird in
einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten
Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze
mit Einfriedung und Gehweg wird mit Mosaikpflaster befestigt, im Grünbereich
erhält der Gehweg einen 0,50 m – 1,00 m breiten Bankettstreifen.
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die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet
Der
Straßenabschnitt „Grüner Weg“ wird wie folgt ausgebaut:
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die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält
einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 180
m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m als Mischverkehrsfläche
hergestellt.
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die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den
„Stadtluchgraben“.
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die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet