Betreff
Straßenbau Erschließungsanlage Kurzer Weg und Grüner Weg - Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Ausbauprogramm
Vorlage
BV/210/2020/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Kurzer Weg

-          die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts als Asphaltstraße hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass sich tiefe Senken gebildet haben, in denen sich das Oberflächenwasser sammelt. Der Asphalt ist stark rissig und gebrochen. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Wasser über Straßeneinläufe in einen vorhandenen Regenwasserkanal eingeleitet und in den „Stadtluchgraben“ abgeführt wurde. Der Regenkanal wurde unterhalb der ehemaligen Bahnstrecke Beeskow-Fürstenwalde durchgeführt und läuft unterhalb der Straße „Grüner Weg“ bis zum Graben. Auch dieser und alle Schachtbauwerke sind marode.

-          Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Abschnitt von der Fürstenwalder Straße bis zum Eingang zur ehem. Gärtnerei an der nördlichen Seite der Fahrbahn gelegen. Die Oberfläche ist  derzeit mit Betongehwegplatten befestigt, die zum überwiegenden Teil gebrochen sind. Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit DDR Aufsatzleuchten. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

Grüner Weg

Um die Regenwasserleitung für den Ausbau der Straße „Kurzer Weg“ erneuern zu können, ist ein umfangreicher Eingriff in der Straße „Grüner Weg“ erforderlich. Die Beleuchtung besteht aus 3 verschiedenen alten und einer neuen Beleuchtung mit Stahlmast und Aufsatzleuchte. Aus diesem Grund wird für den v.g. Abschnitt die Fahrbahn, die Regenentwässerung und die Straßenbeleuchtung entsprechend der aktuellen Anforderungen erneuert.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus

-          der Straße „Kurzer Weg“ im Abschnitt von der Fürstenwalder Straße bis zum Anschluss an die Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird;

-          der Straße „Grüner Weg“ im Abschnitt vom Grundstück Grüner Weg 4 bis Grüner Weg 10 bzw. bis zum Anschluss an die Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

Beide Straßenabschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.

Der Straßenabschnitt „Kurzer Weg“ wird wie folgt ausgebaut:

-          die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 500 m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt über den „Grüner Weg“ in den „Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.

-          die Teileinrichtung Gehweg wird beidseitig der Fahrbahn bis zum Abknicken der Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit einem der Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Der anschließende Teil bis zur Anbindung an die Feldstraße erhält einen einseitigen Gehweg ebenfalls in Betonsteinpflaster. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt jeweils durch Granitborde. Der Gehweg wird in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit Einfriedung und Gehweg wird mit Mosaikpflaster befestigt, im Grünbereich erhält der Gehweg einen 0,50 m – 1,00 m breiten Bankettstreifen.

-          die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet

 

Der Straßenabschnitt „Grüner Weg“ wird wie folgt ausgebaut:

-          die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 180 m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m als Mischverkehrsfläche hergestellt.

-          die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“.

-          die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet