Betreff
Straßenbau, Erschließungsanlage Kiefernweg - Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Ausbauprogramm
Vorlage
BV/221/2020/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Kiefernweg

-die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts als Asphaltstraße hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass der Asphalt immer wieder aufreißt. Das Oberflächenwasser dringt ein und es entwickeln sich größere Schäden. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

- die Teileinrichtung Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Wasser im Randbereich versickert ist und nur punktuell einzelne Regenwasserabläufe über einen Sickerschacht angeschlossen wurden. Ein Regenwassersystem gibt es nur im angrenzenden Wohngebiet (Wohnblöcke) und der Kindertagesstätte. Die Abläufe und die Schachtbauwerke sind marode.

- Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Abschnitt von der Storkower Straße bis zur Kindertagesstätte an der westlichen Seite der Fahrbahn gelegen. Danach wechselte der Gehweg auf die östliche Fahrbahnseite bis zur Gartensparte. Von diesem Standort bis zur Verbindungsstraße wurde die Fahrbahn als Mischverkehrsfläche genutzt. Die Oberfläche ist derzeit mit Betonpflaster und Betongehwegplatten befestigt, die zum großen Teil gebrochen sind. Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

- Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit einer technischen Aufsatzleuchte. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

 

Verbindungsweg

-Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts als Asphaltstraße hergestellt. Die Fahrbahn ist stark abgenutzt und beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht den Anforderungen der RStO 01. Der Asphalt ist rissig und uneben.

- Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus Stahlmasten mit techn. Aufsatzleuchten. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus

                - der Straße „Kiefernweg“ im Abschnitt von der Storkower Straße bis zum Anschluss   an das Flurstück 259 der Flur 5 Gemarkung Beeskow (wie in der Anlage dargestellt)

                - dem Verbindungsweg im Abschnitt von der Straße „Wiesenring“ bis zur             vorhandenen Befestigung im Bereich der Garagenanlage / Kinderspielplatz (wie in der              Anlage dargestellt)

                - Stichstraße im Bereich der Kita Kiefernzwerge bis zum Luchweg

Beide Abschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.

Der Straßenabschnitt „Kiefernweg“ wird wie folgt ausgebaut:

                -die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung         des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen          den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 670 m und   einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.

                -die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung            erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den Luchgraben. Vor dem Auslauf ist     eine Sedimentationsanlage einzubauen.

                -die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig entlang der Fahrbahn, mit Seitenwechsel      im Bereich der Kindertagesstätte, in Betonsteinpflaster mit einem der Richtlinie             entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch                Granitborde. Der Gehweg wird in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen             zwischen Grundstücksgrenze mit Einfriedung und Gehweg wird in               Mosaiksteinpflaster oder Rasen ausgeführt.

                -die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme             erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten              mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem        energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Straßenabschnitt „Verbindungsweg“ wird wie folgt ausgebaut:

                -die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung         des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen          den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 400m bis      zum Ende der Garagen und         in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m als          Mischverkehrsfläche hergestellt.

                -die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung            erfolgt teilweise in die seitlichen Gräben und mittels einer        Regenentwässerungsleitung in den Luchgraben

                -die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme             erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten              mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem        energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Die Stichstraße im Bereich der Kita wird bis zur Kita mit einem Gehweg ausgebaut und danach als Mischverkehrsfläche.