Betreff
Satzung Wasser- und Bodenverband
Vorlage
BV/225/2020/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit der Änderung des Wassergesetzes erfolgt zukünftig keine einheitliche Umlegung auf alle Flächen, sondern eine Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung. Dafür wurden vom Land Brandenburg Vorteilsgruppen gebildet, in denen alle möglichen Nutzungsarten zugeordnet wurden. Grundsätzliche Zielstellung dieses Verfahrens ist es, unterschiedliche Vorteilsnehmer unterschiedlich zu belasten, da zum Beispiel der Vorteil für einen Waldbesitzer aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung nach Auffassung des Landes Brandenburg deutlich niedriger ist, als für den Eigentümer eines Einfamilienhauses. Grundlage für diese Berechnungen sind die Katasterdaten des 30.06. es Vorjahres. Durch die Verwaltung erfolgte eine entsprechende Kalkulation auf der Grundlage des voraussichtlichen Bescheides des WuBV.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Beeskow über die Umlage der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Mittlere Spree“ ab 01.01.2021.