Betreff
Straßenbau, Erschließungsanlage Gartenstraße Bereich Spreepark und Gartenstraße Bereich Speicher - Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Ausbauprogramm
Vorlage
BV/228/2020/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gartenstraße Spreepark

-die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts als Großpflaster Granitsteinpflaster hergestellt. Die Fahrbahn ist stark verformt und beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01, so dass Verformungen  immer wieder auftreten. Das Oberflächenwasser bildet Pfützen und dringt in den Straßenkörper ein und es entwickeln sich größere Schäden. Die Fahrbahn entspricht nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

- die Teileinrichtung Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das anfallende Wasser im Randbereich versickert ist und nur punktuell einzelne Regenwasserabläufe über eine altes marodes Leitungssystem versickert oder abfließt. Die Abläufe und die Schachtbauwerke sind marode.

- Die Teileinrichtung Gehweg war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Abschnitt von Gartenstraße Asphaltdecke bis zum Spreepark an der östlichen Seite der Fahrbahn gelegen. Die Oberfläche ist derzeit mit Betongehwegplatten befestigt, die zum großen Teil gebrochen sind. Der Gehweg einschließlich Unterbau entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.

- Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts hergestellt. Sie besteht aus alten Kandelabern mit einer technischen Aufsatzleuchte. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.

 

Gartenstraße Speicher

-Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts im ersten Bereich als Granitkleinsteinpflaster - Straße hergestellt und im zweiten Bereich als wilde Pflasterung und Aufschotterung. Die Fahrbahn ist beschädigt. Der Unterbau entspricht nicht den Anforderungen der RStO 01. Das Pflaster weißt Senken auf.

- Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts teilhergestellt. Sie besteht aus einer Leuchte Typ Chemnitz mit techn. Aufsatzleuchten. Die Beleuchtungsanlage und deren Erschließung sind nicht ausreichend um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus

                - der Straße „Gartenstraße“ Bereich Spreepark, im Abschnitt von der Gartenstraße      Asphaltdecke Flur 9 Flurstück 137 bis zum Anschluss an den Spreepark Flur 9              Flurstück 161 Gemarkung Beeskow (wie in der Anlage dargestellt)

                - der Straße „Gartenstraße“ Bereich Speicher, im Abschnitt von der Gartenstraße            Asphaltdecke Flur 9 Flurstück 167 bis zum Anschluss an die Gärten Flur 9 Flurstück   183 im Straßenbau und bis zum Walkmühlengraben über das öffentliche Grundstück              Flurstück 187 durch die Gartenanlagen ,Gemarkung Beeskow (wie in der Anlage dargestellt)

Beide Abschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.

Der Straßenabschnitt „Gartenstraße bis zum Spreepark“ wird wie folgt ausgebaut:

-die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung         des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen          den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 136 m und      einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt, das ein Längsparken ermöglicht.

                -die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung            erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in das vorhandene Regenwassersystem     Spreepark. Eine Sedimentationsanlage ist im Bereich Spreepark vorhanden.

                -die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig entlang der Fahrbahn, in        Betonsteinpflaster mit einem der Richtlinie entsprechenden Unterbau hergestellt.             Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granitborde. Der Gehweg wird in einer     durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten      Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit Einfriedung und Gehweg wird in Mosaiksteinpflaster ausgeführt.

                -die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme             erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten              mit den aufgearbeiteten Kandelaber- Leuchten aufgestellt . Die Leuchten werden mit    einem   energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Straßenabschnitt „Gartenstraße am Speicher“ wird wie folgt ausgebaut:

                -die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung         des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen          den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 60 m in einer     durchschnittlichen Breite von 4,50 m als              Mischverkehrsfläche hergestellt und einer      Länge von 120 m auf einer Breite von 3,50 m ebenfalls als Mischverkehrsfläche                 hergestellt.

                -die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung            erfolgt mittels einer                 Regenentwässerungsleitung in den Walkmühlengraben.

                -die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme             erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten              mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem        energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.