Betreff
Hygienekonzept für die Stadtverordnetenversammlung und den Hauptausschuss
Vorlage
BV/231/2020/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung und der Hauptausschuss als Organe der Stadt Beeskow haben in den zurückliegenden Monaten ihre Sitzungen unter Berücksichtigung der Hygieneempfehlungen des RKI durchgeführt.

Von den Regelungen der brandenburgischen Notlagenverordnung musste bisher nicht Gebrauch gemacht werden. Im Unterschied zum Frühjahr und Sommer gibt es auch im Landkreis Oder-Spree ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen mit einer aktuellen Inzidenz von über 150 pro 100.000 Einwohner. Deshalb haben der Vorsitzende der SVV und der Bürgermeister als Vorsitzender des Hauptausschusses sich zu Maßnahmen abgestimmt, die eine weitere Handlungsfähigkeit beider Organe ermöglichen. Für die zusätzlichen Maßnahmen bedarf es ergänzend zur Hauptsatzung und Geschäftsordnung aber eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus setzt auch die Anwendung der Notlagenverordnung einen entsprechenden Beschluss voraus. Mit dem vorliegenden Hygienekonzept besteht die Möglichkeit auch weiterhin in Präsenz zu tagen.  Damit wird insbesondere dem Schutzbedürfnis der Abgeordneten Rechnung getragen, die nach Einstufung durch das RKI, zur Risikogruppe gehören. Das Konzept soll auch sicherstellen, dass im Falle der unerkannten Teilnahme einer infizierten Person, nicht alle Teilnehmer der Sitzung in Quarantäne müssen. Das Konzept ist auf die Handlungshilfe des Landkreises abgestimmt.    


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Hygienekonzept zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe der Stadt Beeskow in der außergewöhnlichen Notlage (Covid19-Pandemie).