Betreff
Aussetzung von Kitabeiträgen während der coronabedingten Schließung von Kindertagesstätten und Horten in der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/242/2020/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die o.g. Verfahrensweise wurde bereits beim Lockdown im Frühjahr 2020 so gehandhabt. Die Einnahmeausfälle wurden durch das Land Brandenburg ausgeglichen. Aktuell gibt es eine solche Regelung nicht. Die Eltern sind durch die Schließungen in besonderem Maße belastet, weil sie die Betreuung ihrer Kinder anderweitig absichern müssen. Deshalb wird es als sinnvoll erachtet, auch wenn dafür keine rechtliche Verpflichtung besteht, die Betroffenen von den Elternbeiträgen zu entlasten. Ein entsprechender Vorschlag war den Abgeordneten am 23.12.2020 bereits von der Fraktion BOB zugegangen. Die Stadtverwaltung hatte mit der Kita Kiefernzwerge, die im Dezember weitestgehend geschlossen war, eine entsprechende Herangehensweise bereits praktiziert.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt rückwirkend ab 01.12.2020 mit den Trägern der Kindertagesstätten und Horten in der Stadt Beeskow einen Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu vereinbaren, wenn eine Einrichtung mindestens die Hälfte der regulären Öffnungstage in einem Monat geschlossen ist, weil aufgrund von Infektionen bzw. Quarantänen ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung nicht gewährleistet ist oder die Einrichtungen grundsätzlich geschlossen sind, weil das Land Brandenburg bzw. der Landkreis als zuständige staatliche Ebenen, eine Schließung zur Pandemiebekämpfung verfügt haben.

 

Der Verzicht auf die Elternbeiträge wird auch dann gewährt, wenn die Eltern freiwillig auf die Betreuung verzichten, um die Einrichtung zu entlasten.

Sofern Angebote der Notbetreuung in Anspruch genommen werden, sind die regulären Elternbeiträge zu entrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Regelungen im Benehmen mit den Kitaträgern anzupassen, sofern sich die Regelungen des Landes Brandenburg zur Erstattung von Kitabeiträgen im Interesse der Eltern ändern.