Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Beeskow
Vorlage
BV/003/2021/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Seit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2011 fand ein genereller Strukturwandel im Einzelhandel u.a. auch durch steigende Umsätze des Onlinehandels statt. Diese Entwicklung und auch die zwischenzeitlich angepassten rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderten eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes. Im Juli 2019 erfolgten die Bestandserfassung und eine Händlerbefragung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im November/Dezember 2020 durchgeführt. Mit der Fortschreitung des Einzelhandelskonzeptes liegt der Stadt Beeskow ein fachlich fundiertes Instrumentarium vor, geplante Einzelhandelsansiedlungen zu steuern.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit folgenden Festlegungen:

1. Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment soll im zentralen Versorgungsbereich konzentriert werden.

2. Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll zukünftig primär im zentralen Versorgungsbereich und zur Gewährleistung der Nahversorgung sekundär auch an konzeptkonformen Versorgungsstandorten vorgesehen werden.

3. Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem- und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär am Sonderstandort Charlottenhof und am Ergänzungsstandort Einkaufszentrum Beeskow Nord/-Fürstenwalder Straße angesiedelt werden und kann grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet vorgesehen werden.

4. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben.