Begründung:
Seit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2011 fand ein genereller Strukturwandel im Einzelhandel u.a. auch durch steigende Umsätze des Onlinehandels statt. Diese Entwicklung und auch die zwischenzeitlich angepassten rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderten eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes. Im Juli 2019 erfolgten die Bestandserfassung und eine Händlerbefragung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im November/Dezember 2020 durchgeführt. Mit der Fortschreitung des Einzelhandelskonzeptes liegt der Stadt Beeskow ein fachlich fundiertes Instrumentarium vor, geplante Einzelhandelsansiedlungen zu steuern.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit folgenden Festlegungen:
1.
Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment soll im zentralen
Versorgungsbereich konzentriert werden.
2.
Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll
zukünftig primär im zentralen Versorgungsbereich und zur Gewährleistung der
Nahversorgung sekundär auch an konzeptkonformen Versorgungsstandorten
vorgesehen werden.
3.
Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem- und nicht zentren- und
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär am Sonderstandort
Charlottenhof und am Ergänzungsstandort Einkaufszentrum Beeskow
Nord/-Fürstenwalder Straße angesiedelt werden und kann grundsätzlich im
gesamten Stadtgebiet vorgesehen werden.
4. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben.