Begründung:
Die Vereinigung der Sparkassen Frankfurt
(Oder) und Oder-Spree ist wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar 2003
erfolgt. Zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages wurde eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten geschlossen. Gemäß
§ 2 (3) beenden die Schließungen der Geschäftsstellen Neu Zittau (am
31.10.2019) und Friedland (am 31.12.2019) die Vereinbarung vom 01.01.2018 zum
31.12.2019. Alle Parteien sind verpflichtet, mit Wirkung zum 1. Januar 2020
eine Folgevereinbarung zu schließen und den Anteil der Kommunen Neu Zittau und
Friedland auf die weiterhin beteiligten Kommunen des Landkreises Oder-Spree
aufzuteilen.
Grundsätzlich würde die gesetzliche Regelung
der Zerlegung der Gewerbesteueranteile gem. § 29 Gewerbesteuergesetz greifen.
Diese regelt eine Zerlegung nach den Lohnsummen der einzelnen Betriebsstätten.
Das hätte zur Folge, dass die bisher zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) (FFO)
und den hebeberechtigten Kommunen des Landkreises Oder-Spree (LOS) im Rahmen der
Fusion der beiden Sparkassen festgelegte Aufteilung der Gewerbesteuer mit 25%
Anteil für FFO und 75% für die hebeberechtigten Kommunen des LOS nicht mehr zum
Tragen käme. Folglich würde der Zerlegungsanteil der Stadt Frankfurt/Oder
(41,305%) im Jahr 2020 deutlich ansteigen. Für die Stadt Beeskow würde der
Zerlegungsanteil auf 3,819 v.H. (2020) bzw. 3,809 v.H. (2021) sinken.
Die vorliegende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung endet automatisch zum 31.12.2021.
Der Bürgermeister hat in seiner Funktion als
Sprecher der Kreisarbeitsgemeinschaft Oder-Spree des Städte- und Gemeindebundes
Bbg den Prozess für eine einvernehmliche Vereinbarung zur Zerlegung des
Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse zwischen den betroffenen
Gebietskörperschaften im Landkreis moderiert. Nach längeren Diskussionen haben
sich die Damen und Herren Bürgermeister und Amtsdirektoren auf den beigefügten
Text und die Verteilung zwischen den
betroffenen Gebietskörperschafen im Landkreis Oder-Spree verständigt. Dies war
nur möglich, weil die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde mit großen
Standorten der Sparkasse untereinander einen Kompromiss zur Verteilung
erzielten. Darüber hinaus war es aber
erforderlich, um die Zustimmung aller zu erreichen, in § 3 Abs. 2 die grün
gekennzeichnete Formulierung aufzunehmen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
Frankfurt/Oder, den hebeberechtigten Kommunen des Landkreises Oder-Spree und
der Sparkasse Oder-Spree über den Zerlegungsanteil des
Gewerbesteuermessbetrages der Sparkasse Oder-Spree für die Stadt Beeskow in Höhe von 6,958 v.H. des
Gesamtzerlegungsbetrages mit Wirkung ab 01.01.2020 zu.