Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet Hufenfeld“ hat zum größten Teil
Baurecht für industrielles Gewerbe geschaffen. Im Bereich der Stichstraße
wurden Grundstücke erschlossen, die der Ansiedlung nicht industrieller
Gewerbebetriebe dienen sollen. Durch Ankauf des angrenzenden Grundstücks Flur
3, Flurstück 250 der Gemarkung Beeskow kann dieser Bereich erweitert werden.
Der Bedarf für Gewerbeflächen ist vorhanden, da die vorhandenen Flächen im
Charlottenhof bereits weitestgehend belegt sind.
Das Plangebiet setzt sich aus den Flurstücken 1020 tlw., 426 tlw. Und 250 der Flur 3, Gemarkung Beeskow zusammen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den in der Anlage dargestellten Bereich gemäß § 2
Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.