Begründung:
Der
Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Leichtbauhalle als
Lagerhalle für Motorboote auf dem Grundstück der Hafenstr. 5 (ehem.
Baustoffversorgung) vor. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als
Sondergebiet „Hafen“ dargestellt. Es befindet sich im Außenbereich gemäß
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Beeskow.
Grundsätzlich
sind im Außenbereich gem. § 35 BauGB nur privilegierte Vorhaben im Sinne § 35
(1) BauGB zulässig. Gemäß § 35 (2) können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen
werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Entsprechend
§ 35 (3) BauGB wird von einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange
ausgegangen, wenn das Vorhaben:
1.
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,
2.
den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans insbesondere des
Wasser-, Abfall- oder
Immissionsschutzrechts widerspricht,
3.
schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird,
4.
unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen,
für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit
oder für sonstige Aufgaben erfordert.
5.Belange
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des
Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren
Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet,
6.
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft
oder den Hochwasserschutz gefährdet,
7.
die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten
lässt oder
8.
die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmen dem Bauvorhaben der Marina-Beeskow zur Errichtung einer Leichtbauhalle als Lagerhalle für Motorboote im Außenbereich zu.