Betreff
Grundsätze Grundstücksverkäufe - sonstige Grundstücke
Vorlage
BV/071/2021/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Derzeit gibt es vermehrt Anfragen nach dem Ankauf von gepachteten Grundstücken bzw. der Abrundung von angrenzenden Grundstücksflächen. Bisher erfolgte eine Prüfung in der Verwaltung, ob die Flächen für kommunale Zwecke benötigt werden oder ob sie entbehrlich sind. Die Grundstücke sind in der Regel wegen des begrenzenden Interessentenkreises nicht frei handelbar. Der Verkauf erfolgt dann zum Verkehrswert. Da es in der Vergangenheit regelmäßig Nachfragen und Erläuterungsbedarf gab, schlägt die Verwaltung vor, sämtliche Verkäufe, die sich nicht auf die Wohnbaugebiete und Gewerbeflächen beziehen, den kommunalen Gremien vorzulegen.

Dies wird wahrscheinlich in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. In einem ersten Schritt wird es eine grundsätzliche Anfrage bei den Abgeordneten geben, ob ein Verkauf überhaupt gewollt ist. Im zweiten Schritt wird dann der eigentliche Verkauf, ggfs. mit Vorlage eines Verkehrswertgutachtens, beschlossen.

 

Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob die Flächen (Landwirtschaft/ Wald) zukünftig für Tauschzwecke benötigt werden.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen alle zukünftigen Grundstücksverkäufe durch den Hauptausschuss beschließen zu lassen.

 

Ein Verkauf von Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen soll grundsätzlich nicht erfolgen.