Begründung:
Derzeit
gibt es vermehrt Anfragen nach dem Ankauf von gepachteten Grundstücken bzw. der
Abrundung von angrenzenden Grundstücksflächen. Bisher erfolgte eine Prüfung in
der Verwaltung, ob die Flächen für kommunale Zwecke benötigt werden oder ob sie
entbehrlich sind. Die Grundstücke sind in der Regel wegen des begrenzenden
Interessentenkreises nicht frei handelbar. Der Verkauf erfolgt dann zum
Verkehrswert. Da es in der Vergangenheit regelmäßig Nachfragen und
Erläuterungsbedarf gab, schlägt die Verwaltung vor, sämtliche Verkäufe, die
sich nicht auf die Wohnbaugebiete und Gewerbeflächen beziehen, den kommunalen
Gremien vorzulegen.
Dies
wird wahrscheinlich in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. In einem ersten
Schritt wird es eine grundsätzliche Anfrage bei den Abgeordneten geben, ob ein
Verkauf überhaupt gewollt ist. Im zweiten Schritt wird dann der eigentliche
Verkauf, ggfs. mit Vorlage eines Verkehrswertgutachtens, beschlossen.
Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob die Flächen (Landwirtschaft/ Wald) zukünftig für Tauschzwecke benötigt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der
Kreisstadt Beeskow beschließen alle zukünftigen Grundstücksverkäufe durch den
Hauptausschuss beschließen zu lassen.
Ein Verkauf von Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen soll grundsätzlich nicht erfolgen.