Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Planauslage vom 11.03.2019 – 29.03.2019 durchgeführt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 26.02.2019 durchgeführt und die entsprechenden Bedenken oder Anregungen in die vorliegende Planung eingearbeitet. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Unterlagen werden im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).