Betreff
Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 70 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. H 8 "EKZ Fürstenwalder Straße"
Vorlage
BV/082/2021/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 70 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.