Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 29 "Neue Feldstraße Oegeln" der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/084/2021/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Der
Geltungsbereich 1 befindet erstreckt sich entlang der Neuen Feldstraße im
Ortsteil Oegeln auf der östlichen noch unbebauten Seite und soll für eine
Wohnbebauung entwickelt werden. Der Geltungsbereich 2 umfasst das Grundstück
des ehemaligen Gutshauses und soll ebenfalls mit weiterem Wohnungsbau ergänzt
werden.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 29 „Neue Feldstraße Oegeln“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB für den Geltungsbereich 2 und gem. § 13 b BauGB für den Geltungsbereich 1.