Betreff
Nachtragshaushalt 2021
Vorlage
BV/089/2021/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Den Abgeordneten wurde im Rahmen der letzten Sitzungsrunde die Mittelzusammenstellung für den Nachtragshaushalt 2021 übergeben. Zwischenzeitlich fanden mit mehreren Fraktionen Erörterungstermine statt. Darüber hinaus gab es Veränderungen durch die allgemeine Haushaltsentwicklung. Die aktuellen Zahlen werden auf der Sitzung erläutert.

 

Mit den Änderungen aus der Beratung des HauptA wurde dann die endgültige Nachtragssatzung erstellt. Diese Satzung ist zwingend erforderlich, da auf dieser Grundlage (eigentlich schon fast eine Jahresrechnung) die Planung für das Jahr 2022 aufbauen kann. Die Beschlussfassung muss bis zum 31.12. erfolgen (§ 68 Abs1. BbgKommVerf).  

 

Da in der gleichen Sitzung die Haushaltssatzung 2022 beschlossen wird, erfolgte für die Nachtragssatzung 2021 keine Fortschreibung des Finanzplanungszeitraumes.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beschließen die Nachtragshaushaltssatzung 2021.