Betreff
Satzung der Stadt Beeskow über die Umlage der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband "Mittlere Spree"
Vorlage
BV/090/2021/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen von Klageverfahren gegen die Stadt Beeskow wurde durch das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Satzung der Stadt Beeskow rechtswidrig ist. Ursache dafür ist die Berücksichtigung von sogenannten Erschwernissen. Diese Erschwernisse werden vom WBV, von der Stadt Beeskow (und anderen Mitgliedern) über einen gesonderten Bescheid erhoben. In dieser Erschwernis sind besondere Leistungen enthalten, die wasserwirtschaftlich eigentlich nicht erforderlich sind. Dazu zählen z.B. die dritte und vierte Krautung in einzelnen Grabenbereichen oder die Krautung von einzelnen Teichen. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass die ebenfalls in der Erschwernis enthaltenen Mehraufwendungen für besondere Handarbeit (z.B. Stadtlage Beeskow, Ortslage Oegeln) im normalen Beitragsbescheid zu berücksichtigen sind.

Im Ergebnis kann die Erschwernis in der bisherigen Form nicht mehr erhoben werden.

In mehreren Beratungen im Vorstand des WBV wurde intensiv über die zukünftige Lösung beraten. Insbesondere die Vertreter der Landwirtschaft sind nicht daran interessiert, dass zusätzliche Leistungen in den Ortslagen den allgemeinen Beitrag des WBV insgesamt erhöhen und damit von allen zu tragen sind. Im WBV wurde daher festgelegt, dass nur noch die absolut notwendigen Leistungen erbracht werden. Dies führt zwar zu einer Reduzierung der Gebühr, wird aber den allgemeinen Zustand der Gräben nachteilig beeinflussen.

 

Die Verschiebung innerhalb der Gebühren der einzelnen Vorteilsarten in der Stadt Beeskow ergibt sich durch die unterschiedliche Verteilung der Verwaltungskosten. Dies erfolgte in den Vorjahren nach dem Gebührenanteil. In dieser Kalkulation erfolgte die Verteilung nach den Flächenanteilen.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Satzung der Stadt Beeskow über die Umlage der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Mittlere Spree“ ab 01.01.2022.