Begründung:
Im
Rahmen von Klageverfahren gegen die Stadt Beeskow wurde durch das
Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Satzung der Stadt Beeskow
rechtswidrig ist. Ursache dafür ist die Berücksichtigung von sogenannten
Erschwernissen. Diese Erschwernisse werden vom WBV, von der Stadt Beeskow (und
anderen Mitgliedern) über einen gesonderten Bescheid erhoben. In dieser
Erschwernis sind besondere Leistungen enthalten, die wasserwirtschaftlich
eigentlich nicht erforderlich sind. Dazu zählen z.B. die dritte und vierte Krautung
in einzelnen Grabenbereichen oder die Krautung von einzelnen Teichen. Darüber
hinaus hat das Gericht festgestellt, dass die ebenfalls in der Erschwernis
enthaltenen Mehraufwendungen für besondere Handarbeit (z.B. Stadtlage Beeskow,
Ortslage Oegeln) im normalen Beitragsbescheid zu berücksichtigen sind.
Im
Ergebnis kann die Erschwernis in der bisherigen Form nicht mehr erhoben werden.
In
mehreren Beratungen im Vorstand des WBV wurde intensiv über die zukünftige
Lösung beraten. Insbesondere die Vertreter der Landwirtschaft sind nicht daran
interessiert, dass zusätzliche Leistungen in den Ortslagen den allgemeinen
Beitrag des WBV insgesamt erhöhen und damit von allen zu tragen sind. Im WBV
wurde daher festgelegt, dass nur noch die absolut notwendigen Leistungen
erbracht werden. Dies führt zwar zu einer Reduzierung der Gebühr, wird aber den
allgemeinen Zustand der Gräben nachteilig beeinflussen.
Die Verschiebung innerhalb der Gebühren der einzelnen Vorteilsarten in der Stadt Beeskow ergibt sich durch die unterschiedliche Verteilung der Verwaltungskosten. Dies erfolgte in den Vorjahren nach dem Gebührenanteil. In dieser Kalkulation erfolgte die Verteilung nach den Flächenanteilen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Satzung der Stadt Beeskow über die Umlage der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Mittlere Spree“ ab 01.01.2022.