Betreff
Installation von Lüftungsanlagen in Kindereinrichtungen und Schulen der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/001/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Infolge der Auswirkungen des Corona-Virus durch Aerosolinfektion wurden Möglichkeiten der Eindämmung mittel Raumluftanlagen in Klassenräumen von Schulen und Aufenthalts- und Schlafräumen von Kitas geprüft sowie der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte einem Praxistest unterzogen.

 

Variante A: Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten

Die mobilen Luftreiniger bekämpfen die indirekte Ansteckung der Aerosolinfektion, indem Viren, Bakterien, Pollen, Feinstaub etc. zu 99 % aus der Raumluft gefiltert werden. Die Geräte können Lüftungsmaßnahmen jedoch nicht ersetzen, weil die Reduzierung des Co2-Gehaltes der Raumluft nur über Frischluftzufuhr (mittels Fensterlüftung) erfolgen kann. Die Geräte sind flexibel in den Klassen- und Aufenthaltsräumen einsetzbar, sind ohne großen Installationsaufwand einsatzbereit, im Einsatz geräuscharm und mit moderaten Betriebskosten (Stromverbrauch, Filterwechsel) zu betreiben. Mit dem Einsatz mobiler Filtergeräte können flankierend Aerosolbelastungen während der Unterrichtseinheiten reduziert werden, so dass Fensterlüftungen, insbesondere in der kalten Jahreszeit, nur in den Pausenzeiten erfolgen müssen. Derzeit wird eine Lieferfrist von 4-6 Wochen vom Hersteller angegeben. Nach dem Feedback aus dem Praxistest der Grundschulen und Kitas ergibt sich ein Investitionsvolumen für mobile Luftreiniger von 75.000,00 €.

 

Variante B: Dezentrale Raumluftanlagen

Dezentrale Lüftungsanlagen mit Außenluftzufuhr und integrierter Filtertechnik sind jeweils für jeden Klassenraum oder Aufenthaltsraum als ortsfeste Installation notwendig. Hierfür sind für jede Anlage 2 Kernbohrungen in der Außenwand zur Schaffung der Zu- und Abluftführung herzustellen. Beim Betrieb der Anlagen wird energetisch die Wärmerückgewinnung aus der Abluft genutzt, es wird eine maschinelle Zuluftversorgung ohne Fensteröffnung gewährleitet. Für die praktische Umsetzung sind umfassende Fachplanerleistungen erforderlich, der Erwerb und Einbau der Anlagen ist kostenintensiv und im laufenden Schul-/Kitabetrieb aufwendig, jedoch energetisch nachhaltig und perspektivisch (auch ohne Coronaeinfluss) langfristig für die Sicherstellung einer guten Raumluftqualität in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen prädestiniert. Eine denkmalschutzrechtliche Zustimmung zur möglichen Installation an der Grundschule I aufgrund des notwendigen Eingriffs in die Fassaden wäre notwendig. Eine Umsetzung der Installationen wäre infolge des Planungsaufwandes, Einholung von Genehmigungen und möglicher baulicher Freigaben außerhalb der Unterrichtszeiten im Sommer 2023 anzusiedeln. Die Gesamtinvestition für die Ausstattung der beiden Grundschulen und der Kita „Kiefernzwerge“ mit dezentralen Lüftungsanlagen beläuft sich auf ca. 900.000,- €.

Derzeit ist ein erneutes Förderprogramm der Bundesregierung mit einem bis zu 80%-en Zuschuss in Vorbereitung, jedoch noch nicht veröffentlicht.

 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Hauptausschusses der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass in den Klassenräumen der Grundschulen und in Aufenthalts- und Schlafräumen von Kitas folgende Raumlüftungsanlagen installierten werden:

 

a)       Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten

 

oder

 

      b)  Einbau dezentraler Raumlüftungsanlagen.