Begründung:
Infolge
der Auswirkungen des Corona-Virus durch Aerosolinfektion wurden Möglichkeiten
der Eindämmung mittel Raumluftanlagen in Klassenräumen von Schulen und
Aufenthalts- und Schlafräumen von Kitas geprüft sowie der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte
einem Praxistest unterzogen.
Variante
A: Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten
Die
mobilen Luftreiniger bekämpfen die indirekte Ansteckung der Aerosolinfektion,
indem Viren, Bakterien, Pollen, Feinstaub etc. zu 99 % aus der Raumluft
gefiltert werden. Die Geräte können Lüftungsmaßnahmen jedoch nicht ersetzen,
weil die Reduzierung des Co2-Gehaltes der Raumluft nur über Frischluftzufuhr
(mittels Fensterlüftung) erfolgen kann. Die Geräte sind flexibel in den
Klassen- und Aufenthaltsräumen einsetzbar, sind ohne großen
Installationsaufwand einsatzbereit, im Einsatz geräuscharm und mit moderaten
Betriebskosten (Stromverbrauch, Filterwechsel) zu betreiben. Mit dem Einsatz
mobiler Filtergeräte können flankierend Aerosolbelastungen während der
Unterrichtseinheiten reduziert werden, so dass Fensterlüftungen, insbesondere
in der kalten Jahreszeit, nur in den Pausenzeiten erfolgen müssen. Derzeit wird
eine Lieferfrist von 4-6 Wochen vom Hersteller angegeben. Nach dem Feedback aus
dem Praxistest der Grundschulen und Kitas ergibt sich ein Investitionsvolumen
für mobile Luftreiniger von 75.000,00 €.
Variante
B: Dezentrale Raumluftanlagen
Dezentrale
Lüftungsanlagen mit Außenluftzufuhr und integrierter Filtertechnik sind jeweils
für jeden Klassenraum oder Aufenthaltsraum als ortsfeste Installation
notwendig. Hierfür sind für jede Anlage 2 Kernbohrungen in der Außenwand zur
Schaffung der Zu- und Abluftführung herzustellen. Beim Betrieb der Anlagen wird
energetisch die Wärmerückgewinnung aus der Abluft genutzt, es wird eine
maschinelle Zuluftversorgung ohne Fensteröffnung gewährleitet. Für die
praktische Umsetzung sind umfassende Fachplanerleistungen erforderlich, der
Erwerb und Einbau der Anlagen ist kostenintensiv und im laufenden
Schul-/Kitabetrieb aufwendig, jedoch energetisch nachhaltig und perspektivisch
(auch ohne Coronaeinfluss) langfristig für die Sicherstellung einer guten
Raumluftqualität in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen prädestiniert. Eine
denkmalschutzrechtliche Zustimmung zur möglichen Installation an der
Grundschule I aufgrund des notwendigen Eingriffs in die Fassaden wäre
notwendig. Eine Umsetzung der Installationen wäre infolge des
Planungsaufwandes, Einholung von Genehmigungen und möglicher baulicher
Freigaben außerhalb der Unterrichtszeiten im Sommer 2023 anzusiedeln. Die
Gesamtinvestition für die Ausstattung der beiden Grundschulen und der Kita
„Kiefernzwerge“ mit dezentralen Lüftungsanlagen beläuft sich auf ca. 900.000,-
€.
Derzeit
ist ein erneutes Förderprogramm der Bundesregierung mit einem bis zu 80%-en
Zuschuss in Vorbereitung, jedoch noch nicht veröffentlicht.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Hauptausschusses der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass in den
Klassenräumen der Grundschulen und in Aufenthalts- und Schlafräumen von Kitas
folgende Raumlüftungsanlagen installierten werden:
a)
Ausstattung
mit mobilen Luftfiltergeräten
oder
b)
Einbau dezentraler Raumlüftungsanlagen.