Betreff
Grundsatzbeschluss Wärmeversorgung Feuerwehr
Vorlage
BV/003/2022/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Jahre 2020 gab es mehrere Sitzungen mit insgesamt 5 Varianten zur zukünftigen Wärmeversorgung an diesem Standort. Im Ergebnis haben die Abgeordneten entschieden, zu diesem Zeitpunkt keine Holzhackschnitzel einzusetzen, da der Preisunterschied zu der beschlossenen Variante 5 erheblich war.

Eine Prüfung wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Nunmehr entwickelt sich der Gaspreis erheblich nach oben. Die Verwaltung sucht nach einer Möglichkeit, den Wärmepreis von diesem Anstieg abzukoppeln. Dies könnte dadurch gelingen, dass der Brennstoff Holz durch die Stadt bereitgestellt wird und dieser Kostenanteil aus der Kalkulation des Investors entfällt. Problematisch ist für die Zukunft, dass entweder das Holz im Wald gelagert und getrocknet werden muss oder größere Lagerflächen für die Hackschnitzel gefunden werden müssen.

Darüber hinaus muss mit dem Investor (EZB) eine Lösung für die Teile der Energieproduktion gefunden werden, die an Dritte verkauft werden. Hier ist der Holzeinsatz der Stadt zu vergüten.

 

Zu den Anfragen der Fraktion FDP/BJA ist zu bemerken, dass es bisher keinerlei andere Verträge gibt. Baulich wurde durch die Größe des Lagerraumes Vorsorge getroffen, um Hackschnitzel zu lagern.

 

Sofern die Abgeordneten grundsätzlich zur Variante 2 tendieren, würde zum nächsten HA eine Preiskalkulation erarbeitet werden. Dieses Modell kann auch auf andere Standorte übertragen werden und eine Abkopplung vom Gaspreis ermöglichen. Gleichzeitig könnte langfristig der eigene und vorhandene Brennstoff Holz eingesetzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung müsste dann ihren bisherigen Beschluss aufheben.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen:

 

Variante 1)

Am bisherigen Beschluss der SVV zur Wärmeversorgung der Feuerwehr mit einem BHKW und einer Gasheizung wird grundsätzlich festgehalten.

Es werden keine weiteren Varianten zur Errichtung einer Holzheizung geprüft.

 

Variante 2)

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Wärme- und Stromversorgung des Objektes (und der angrenzenden Grundstücke) die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung oder eines Holzhackschnitzel-BHKW zu prüfen.

Dabei ist der Einsatz von Holz aus dem kommunalen Wald bei Reduzierung der entsprechenden Preise zu berücksichtigen.