Begründung:
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. H 8 „EKZ
Fürstenwalder Straße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der
Verwaltung berücksichtigt.
2.
Der Bebauungsplan Nr. H 8 „EKZ Fürstenwalder Straße“ wird nach § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die
Inkraftsetzung des Bebauungsplan erfolgt erst wenn,
- der Nachweis der erfolgten zweckgebundenen Zahlung
in das Entsiegelungskataster vorliegt;
- die dingliche Sicherung eines passenden
Ersatzhabitats für Reptilien und Heidelerche erfolgt ist;
- ein Maßnahmen- und Zeitplan für die Herstellung des Ersatzhabitats aufgestellt ist.