Begründung:
Zwar
wurde der sachliche Teilregionalplan Windenergie Oderland/Spree durch das
Urteil des OVG Berlin/Brandenburg vom 30.09.2021 außer Kraft gesetzt, jedoch
bedingen das geplante Aushebeln des Arten- und Naturschutzes der
Regierungspartei ein rasches Handeln.
Die
letzten zwei Jahre haben darüber hinaus verdeutlicht, dass Änderungen von
Gesetzen im Schnellverfahren keine Seltenheit, sondern Regierungspraxis
geworden sind.
Da
in unserer Region den erneuerbaren Energien bereits weit über den Landes- und
Bundesdurchschnitt hinaus Genüge getan wurde, ist es unsere oberste Pflicht und
unserer Recht über raumordnerische Verfahren die Gesundheit unserer Bürger und
die uns umgebende Natur mit Flora und Fauna zu schützen.
Die vorliegenden Bebauungsplanentwürfe K3 und K4 mit den detaillierten Angaben zum Artenschutz und der maximalen Höhe der Anlagen von 200 m schafft zum einen Ausweisflächen für Windkraftanlagen und zum anderen werden die Eingriffe in die Natur und die Belastung der Bürger auf ein vertretbares Maß reduziert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Fraktion Beeskow und Ortsteile im Blick beantragt die sofortige Wiederaufnahme
der Bauleitverfahren, Bebauungspläne K3 und K4 Windeignungsgebiete WEG 50/61
Schneeberg sowie die entsprechenden Flächennutzungspläne.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow möge beschließen:
- Die Bebauungsplanverfahren werden mit sofortiger Wirkung
wiederaufgenommen
- Der nächste zu beschließende Verfahrensschritt ist der nächsten
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen