Betreff
Antrag der Fraktionen FDP/ BJA und BOB: Veräußerung von Baugrundstücken
Vorlage
BV/045/2022/FDP-BOB
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Bauland steht der Stadt Beeskow nicht unbegrenzt zur Verfügung.

 

Nach dem defizitären Verkauf von kommunalem Bauland, speziell am Bahrensdorfer See, ist es zwingend geboten, den Verkauf von kommunalen Flächen zu stoppen. Verlustgeschäfte auf Kosten der Steuerzahler sollen zukünftig vermieden werden.

 

Wenn in Zukunft alles Bauland verkauft ist, entfallen damit auch die Einnahmen für die Stadtkasse.

 

Mittels der Erbpacht lassen sich regelmäßige Einnahmen für die Stadt Beeskow sichern, und Grund und Boden verbleiben weiterhin im Eigentum der Stadt.

Durch die Hinwendung zur Erbpacht könnte die Stadt möglicherweise leichter Bauland erwerben, da Spekulationen der Boden entzogen wird.

 

 

Wir wollen mehr Bauwillige für Beeskow gewinnen. Dabei liefert ihnen das Modell der Erbpacht einen immensen Vorteil:

Die Kosten für den Grundstückskauf entfallen, somit verringern sich die Gesamtbaukosten und die Liquidität wird erheblich verbessert.

 

Abschließend kann man feststellen, dass mittel- und langfristig sowohl Bauherren {-innen) als auch die Stadt Beeskow bei diesem Modell gewinnen.

 

Hinweis der Verwaltung: Nach der Diskussion im Bau- und Umweltausschuss wurde der Beschlussantrag durch die Fraktionen geändert. Zukünftig sollen beide Varianten angeboten werden (Verkauf und Erbbaurecht). Aus diesem Grund passt die Begründung zu diesem Antrag nicht mehr ganz genau zum eigentlichen Beschluss. Eine kurze Erläuterung zu beiden Varianten ist beigefügt. Der Entwurf eines Erbbaupachtvertrages ist beigefügt.


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen FDP/ BJA und Beeskow und Ortsteile im Blick beantragen die Verwaltung zu beauftragen Baugrundstücke künftig nicht mehr ausschließlich zu veräußern, sondern auch die Möglichkeit anbieten, Grundstücke in Erbpacht für 99 Jahre zu überlassen. Hierzu möge die Verwaltung alle notwendigen gesetzlichen Grundlagen schriftlich formulieren und der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Abstimmung vorlegen.