Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 6 "Wildtierfarm Krügersdorf" der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/054/2022/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Plangebiet befindet sich auf dem Flurstück 34, Flur 2 der Gemarkung Krügersdorf und hat eine Fläche von ca. 1,54 ha.

Die zu beplanende Fläche ist noch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 3 “Bisonpark Brandenburg“. Die darin befindlichen planerischen Festsetzungen des früheren Vorhabenträgers, stehen den zukünftigen Planungen des neuen Investors entgegen. Es ist beabsichtigt einen Gewerbebetrieb zur Schlachtung und Zerlegung zu ermöglichen. Weiterhin soll das Areal mit 4 Ferienhäusern abgerundet werden.

Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Stadt Beeskow abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Aufstellung für den im Lageplan dargestellten Bereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. S 6 „Wildtierfarm Krügersdorf“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird vom Vorhabenträger, die Wildtierfarm Krügersdorf GbR, erarbeitet.