Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 23 „Am Stadtfeld“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen:
0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 5 Dafür: 5 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0