Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt
Beeskow beschließt
1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt
Ostkreuz“ nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu ändern
2. gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abzusehen
3. den Änderungsentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk.: Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0