Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 10 „Feuerwehr Neuendorf“ wird gebilligt und nach § 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk.: Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0