-Abschnittsbildung, Kostenspaltung, Ausbauprogramm, Ablösevereinbarungen und Vorausleistung
Begründung:
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Die Teileinrichtung Fahrbahn war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB vor
dem Wirksamwerden des Beitritts mit Schotter befestigt. Die Fahrbahn ist stark
abgenutzt und besitzt erhebliche Vertiefungen, in denen sich Oberflächenwasser
sammelt. Dadurch kommt es zu einer starken Pfützenbildung. Der Unterbau entspricht nicht mehr den
Anforderungen der RStO 01 und muss ebenfalls erneuert, verbessert und erweitert
werden.
Die Fahrbahn entspricht
nicht mehr den Anforderungen einer Anliegerstraße.
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Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen sind überwiegend
unbefestigt und müssen der neuen Fahrbahnhöhe angepasst werden. Der Unterbau
entspricht nicht mehr den Anforderungen der RStO 01.
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Die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung war gemäß § 242
Abs. 9 BauGB vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass das
Oberflächenwasser in den Seitenbereichen der Fahrbahn versickerte.
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Die Teileinrichtung Beleuchtung war gemäß § 242 Abs. 9 BauGB
vor dem Wirksamwerden des Beitritts so hergestellt, dass an der Ecke zum
Wiesenring ein Holzmast stand, an dem eine Ansatzleuchte befestigt war. Im Zuge
der straßenbaulichen Maßnahme Wiesenring wurde dieser Holzmast durch eine
dekorative Leuchte ersetzt. Die nächste Leuchte befindet sich in der
Rouanetstraße. Der Mastabstand zwischen den beiden Leuchten beträgt ca. 150 m.
Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen
einer Anliegerstraße.
Ohne Ablöseverträge bzw. Vorausleistungsbeträge müsste
die Stadt Beeskow den Beitrag der Bürger bis zum Abschluss der Maßnahme
(geprüfte Schlussrechnung) vorfinanzieren.
Im Falle einer Kreditaufnahme müssten die Zinsen bei
der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet wiederum höhere
Kosten für die Bürger und die Stadt Beeskow.
Nach einer erneuten Vorstellung der beabsichtigten
Baumaßnahme in der Anwohnerversammlung am 16.12.2014 konnte folgendes
Abstimmungsergebnis verzeichnet werden:
Grundstückseigentümer insgesamt: 11
Vollausbau:
0
Reduzierter Ausbau:
5,5
Kein Ausbau:
5,5
11
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Zeppelinstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m zuzüglich Bankettbereich
hergestellt. Gemäß der Forderung der Träger öffentlicher Belange werden als
Ausgleich für die Versiegelung der Oberfläche Bäume gepflanzt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser beidseitig der Fahrbahn in den dafür
auszubauenden Mulden versickern kann.
Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche
ausgebildet.
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Die
Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Zeppelinstraße
im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.