Begründung:
Verschiedene
Akteure bereiten derzeit den Innenausbau der Kirche vor. Dazu sollen
verschiedene Förderprogramme genutzt werden. In Abhängigkeit vom jeweiligen
Förderprogramm wird entschieden, ob der Antrag über die Kirchengemeinde oder
den Förderverein gestellt wird. Für ein mögliches Förderprogramm endet die
Frist für die Interessensbekundung am 16. Juni 2023, daher ist die
entsprechende Dringlichkeit gegeben.
Bereits im Jahre 2011 wurde ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst, der nunmehr bekräftigt/ aktualisiert werden soll.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den weiteren
Ausbau der St. Marienkirche, unabhängig von einem möglichen Förderprogramm,
weiterhin zu unterstützen. Analog der bisherigen Hüllensanierung
(Städtebauförderung) wird auch der Innenausbau und die Sanierung/ der Einbau
einer Orgel mit einem kommunalen Anteil von 20 % unterstützt.
Grundlage für diese Unterstützung ist die Weiterführung der Vereinbarung mit der Kirche, welche die kirchliche Nutzung mit der weltlichen kombiniert.