Sachverhalt:
Im
Rahmen der Eigenverwaltung der Ortsteile, ist ein wesentlicher Bestandteil die
Verwaltung des Friedhofes. Durch rechtliche Rahmenbedingungen musste ein Teil
der Verwaltungsleistungen (Gebührenerhebung) an die Verwaltung abgegeben
werden. Diese Leistungen waren bisher nicht Bestandteil der
Gebührenkalkulation.
Die
sehr niedrigen Gebühren in den Ortsteilen sind nur dann möglich, wenn alle
übrigen Leistungen weiterhin in den Ortsteilen erbracht werden. Sollte dies aus
personellen Gründen nicht möglich sein, ist auch eine Verwaltung über die Stadt
möglich. Dann wird dieser Friedhof in die Satzung der Stadt (mit deutlich
höheren Gebühren) aufgenommen.
Durch
den Kämmerer werden konkrete Beispiele in der Sitzung benannt und die
zukünftige Verfahrensweise mit den Ortsteilen abgestimmt.
Anlagenverzeichnis: