Sachverhalt:
Wesentlicher
Bestandteil der Selbstständigkeit der Ortsteile ist auch der Erhalt und die
Entwicklung eigener Spielplätze. Hierzu gibt es eine klare Regelung zur
Betreuung in den Ortsteilen – es muss ein Spielplatzverantwortlicher gefunden
werden, der für die regelmäßige Kontrolle und Reparatur verantwortlich ist.
Kleinere
Reparaturmaßnahmen sind aus dem Budget der OT zu finanzieren. Sollte es um
größere Maßnahmen gehen (z.B. Erneuerung eines Spielgerätes, muss dies über den
Haushalt der Stadt beantragt werden).
Aus Sicht der
Verwaltung ist besonders die regelmäßige Kontrolle zum Schutz der Kinder und
zur Vermeidung von Haftungsansprüchen unbedingt erforderlich. Im Zweifel haftet
bei Schäden die Stadt Beeskow (der Bürgermeister). Der Nachweis dieser Kontrollen
erfolgt völlig unzureichend. Das Problem wird in dieser Beratung erörtert.
Anlagenverzeichnis: