Begründung:
Die
Betreiber der 15 Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
K 1 „Windpark Beeskow“ planen ein Repowering der bestehenden Windenergieanlagen
(WEA), das heißt den Austausch bestehender Anlagen durch moderne, leistungsstärkere
WEA. Mit den neuen Anlagen soll der Abstand zur Wohnbebauung vergrößert werden.
Zukünftig soll ein Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung und von 800 m zu
Einzelgebäuden im Außenbereich eingehalten werden.
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow wollen das Vorhaben mit einem
Bebauungsplan begleiten, um ein effektives Repowering zu ermöglichen und eine
planerische Feinsteuerung der Planung vornehmen zu können, sowie eine
umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen. Die Ausgleichsmaßnahmen
für den Eingriff in Natur und Landschaft können im Rahmen des B-Plan-Verfahrens
durch die Stadt gesteuert werden.
Am 23.01.2024 wurde das Projekt durch die Vorhabenträger in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. R 1 „Repowering Windpark
Neuendorf“.
- Den räumlichen Geltungsbereich wie in der Anlage dargestellt
- Der Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss wird ortsüblich bekannt
gemacht.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird
durchgeführt.