Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 33 "Wohnpark Luchwiesen"
Vorlage
BV/016/2024/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Die Eigentümerin beabsichtigt die Entwicklung dieses Gebietes zu einem Wohnquartier. Das ehemalige Bauhofareal ist gegenwärtig mit Hallen, offenen Unterständen und ehemaligen Bürogebäuden bebaut. Mit Erarbeitung des Bebauungsplanes soll die Voraussetzung für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in unterschiedlichen Typologien geschaffen werden. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 33 „Wohnpark
Luchwiesen“.
- Den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W 33
„Wohnpark Luchwiesen“ mit den Flurstücken 748, 751 tlw., 752, 758, 849,
856, 1019 tlw., 1021 tlw. und 1145 tlw. der Flur 5 Gemarkung Beeskow. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt und Bestandteil dieses
Beschlusses.
- Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird
durchgeführt.
- Es ist beabsichtigt, das Planverfahren im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB durchzuführen.