Begründung:
Gemäß
§ 20 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG können Gemeinden
mit mehr als 2.500 bis zu 35.000 Einwohnern das Wahlgebiet in bis zu 4
Wahlkreise einteilen.
Die
Entscheidung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise obliegt der
Vertretung - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow - gemäß § 21 Abs. 1
BbgKWahlG i.V.m. § 8 Brandenburgische
Kommunalwahlverordnung BbgKWahlV.
Aufgrund
der positiven Erfahrungen bei der Durchführung der vergangenen Wahlen wird
vorgeschlagen, wie bisher einen Wahlkreis zu bilden. Der Wahlleiterin sind zu
dieser Festlegung bislang keine Kritiken oder andere Hinweise von
Wahlvorschlagsträgern bekannt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen,
dass für die Europa- und Kommunalwahl, stattfindend am 09.06.2024, für das
Wahlgebiet der Stadt Beeskow ein Wahlkreis gebildet wird.