Begründung:
Nach
der Neuwahl des Bürgermeisters erfolgte eine Verständigung im Hauptausschuss
zum bisherigen Vergabeverfahren. Es wurden Alternativen (z.B. Durchführung von
Sitzungen) diskutiert. Es wurden die Grundsätze des Verfahrens besprochen.
Weiterführende Information:
Der Bürgermeister organisiert einen Präsenzworkshop zu dem Thema Vergaben/Vergaberecht nach der Wahl der neuen Stadtverordnetenversammlung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen folgende Grundsätze bei
zukünftigen Vergaben:
1. Die Vergaben sind grundsätzlich auf dem
Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg öffentlich auszuschreiben. Bei
freihändigen Vergaben sind mindestens 3 Angebote einzuholen.
2.
Sofern rechtlich zulässig, können beschränkte Ausschreibungen durchgeführt werden.
Dabei sind fachkundige und leistungsfähige Firmen einzubeziehen.
3.
Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnehmerwettbewerb sind so weit wie möglich
zu vermeiden.
4.
Der Hauptausschuss fungiert als Vergabeausschuss.
5.
Nach Auswertung der Angebote und fachlicher Wertung durch ein Planungsbüro/ die
Verwaltung, erfolgt die Beteiligung der Mitglieder des Hauptausschusses am
Vergabeverfahren, sofern der Auftragswert die festgelegten Grenzen der
Hauptsatzung überschreitet.
6. Die Beteiligung des Vergabeausschusses erfolgt auf elektronischem Weg via Mail. Sofern zum Vergabevorschlag Diskussionsbedarf besteht, kann der Ausschuss jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen zu einer Präsenzberatung durch den Bürgermeister eingeladen werden.