Begründung:
Gemäß
§ 7a Hauptsatzung soll in der Stadt Beeskow ein Beauftragter zur Integration
behinderter Menschen bestellt werden. Nach einer öffentlichen Bekanntmachung
gingen zwei Bewerbungen ein. Die Verwaltung empfiehlt beide Bewerbungen zu
berücksichtigen.
Nach
einem persönlichen Gespräch wird nunmehr vorgeschlagen, Herrn Meißner als
Integrationsbeauftragten zu bestellen. Im Vertretungsfall und für die fachliche
Unterstützung (insbesondere bei baulichen Themen steht Sven Wiebicke zur
Verfügung).
Im Rahmen der Ausschreibung dieser Stelle gab es mehrere Nachfragen zur Abgrenzung der Aufgaben (Integration von behinderten Menschen oder Integration von Geflüchteten?). Für eine eindeutige Regelung ist eine Änderung der Hauptsatzung geplant.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow bestellen Herrn
Sven Meißner zum Integrationsbeauftragten der Stadt Beeskow.
Herr
Sven Wiebicke steht im Vertretungsfall zur Verfügung und wird Herrn Meißner insbesondere
bei baulichen Fragen unterstützen.
Für
die Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €
gewährt.
Für
die Umsetzung von kleinen Projekten wird dem Integrationsbeauftragten ein
jährliches Budget zum Thema Integration in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung
gestellt.
Sofern
zu einem späteren Zeitpunkt die Hauptsatzung geändert wird, erfolgt eine
Umbenennung dieser Funktion in Inklusionsbeauftragter.