Begründung:
Durch den sich
in Aufstellung befindlichen Teilregionalplan Erneuerbare Energien
werden zukünftig gesetzlich vorgegebene Ausweisungsflächen als Vorranggebiete auch in der Gemarkung Beeskow ausgewiesen. Die gesetzlich geforderte Flächenziele entsprechend des Windenergieflächenbedarfsgesetzes werden im Planentwurf erfüllt. Demzufolge gibt es keine Veranlassung weitere Umweltzerstörung und Beeinträchtigung unserer Bürger voranzutreiben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen
keine
Aufstellungsbeschlüsse
für Bebauungspläne von Windkraftanlagen bis zum Inkrafttreten vom
Teilregionalplan
Erneuerbare Energien mehr zu fassen.
Sollten
laufende Verfahren sich außerhalb geplanter Vorranggebiete befinden so sind
diese
Verfahren auszusetzen. Der Geltungsbereich ist in diesen Fällen dem Entwurf des Regionalplanes anzupassen bzw. sind diese Verfahren vor einem Satzungsbeschluss zu beenden.