Betreff
Grundsatzbeschluss zur Begrenzung des Windkraftausbaus
Vorlage
BV/057/2024/BVB
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch den sich in Aufstellung befindlichen Teilregionalplan Erneuerbare Energien

werden zukünftig gesetzlich vorgegebene Ausweisungsflächen als Vorranggebiete auch in der Gemarkung Beeskow ausgewiesen. Die gesetzlich geforderte Flächenziele entsprechend des Windenergieflächenbedarfsgesetzes werden im Planentwurf erfüllt. Demzufolge gibt es keine Veranlassung weitere Umweltzerstörung und Beeinträchtigung unserer Bürger voranzutreiben. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

 Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen keine

Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne von Windkraftanlagen bis zum Inkrafttreten vom

Teilregionalplan Erneuerbare Energien mehr zu fassen.

Sollten laufende Verfahren sich außerhalb geplanter Vorranggebiete befinden so sind diese

Verfahren auszusetzen. Der Geltungsbereich ist in diesen Fällen dem Entwurf des Regionalplanes anzupassen bzw. sind diese Verfahren vor einem Satzungsbeschluss zu beenden.