Begründung:
Im letzten
Bauauschuss wurde der aktuelle Teilregionalplan Erneuerbare Energien
vorgestellt. Es
wurde unter anderem auf den §16b BImSchG eingegangen. Dieser regelt die
Abstände von
Neuanlagen zu Bestandsanlagen. Die jetzige Größe des Geltungsbereiches
entspricht
einem vielfachem der gemäß §16b BImSchG zum „Repowering“ nötigen Fläche.
Die Bürger der
Stadt Beeskow sind nicht Erfüllungsgehilfen der Windkraftindustrie und für
dessen
Wirtschaftlichkeit
verantwortlich.
Mit Blick auf
die Nähe zum Wohngebiet Vorheide und Weinberge sollte der Geltungsbereich auch
nicht zusätzlich ausgedehnt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließen die
Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren „R1 Beeskow
Neuendorf“
verbunden mit der Aufhebung der parallelen 78. Änderung des
Flächennutzungsplanes.