Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. M 10 "Feuerwehr Neuendorf" der Stadt Beeskow
Vorlage
BV/008/2016/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus wird den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Es können weder moderne Fahrzeuge untergebracht werden, noch ist ein Aufenthalt der Feuerwehrmänner und –frauen möglich. Hinzu kommt, dass im vergangenen Jahr eine Jugendfeuerwehr gegründet werden konnte. Aus diesem Grund wurde im Ortsteil Neuendorf ein neuer Standort für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses gesucht. Der einzige Standort, der nach Abwägung aller Möglichkeiten geeignet war, kann nur über einen Bebauungsplan entwickelt werden. Die vorgesehene Fläche ist zwar im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow als gemischte Baufläche ausgewiesen, das Grundstück befindet sich aber im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Bauvoranfrage zur Genehmigung eines sonstigen Vorhabens im Außenbereich wurde abgelehnt.

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Errichtung des geplanten Feuerwehrgerätehauses mit den entsprechenden Außenanlagen auf dem Flurstück 30, Flur 1 der Gemarkung Beeskow ermöglicht werden. (Übersichtsplan in der Anlage)

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kann durchgeführt werden, weil der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich.


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. M 10 „Feuerwehr Neuendorf“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.