Begründung:
Das vorhandene
Feuerwehrgerätehaus wird den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Es können
weder moderne Fahrzeuge untergebracht werden, noch ist ein Aufenthalt der
Feuerwehrmänner und –frauen möglich. Hinzu kommt, dass im vergangenen Jahr eine
Jugendfeuerwehr gegründet werden konnte. Aus diesem Grund wurde im Ortsteil
Neuendorf ein neuer Standort für die Errichtung eines neuen
Feuerwehrgerätehauses gesucht. Der einzige Standort, der nach Abwägung aller
Möglichkeiten geeignet war, kann nur über einen Bebauungsplan entwickelt
werden. Die vorgesehene Fläche ist zwar im Flächennutzungsplan der Stadt
Beeskow als gemischte Baufläche ausgewiesen, das Grundstück befindet sich aber
im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Bauvoranfrage zur Genehmigung eines
sonstigen Vorhabens im Außenbereich wurde abgelehnt.
Durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes soll die Errichtung des geplanten Feuerwehrgerätehauses mit den
entsprechenden Außenanlagen auf dem Flurstück 30, Flur 1 der Gemarkung Beeskow
ermöglicht werden. (Übersichtsplan in der Anlage)
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kann durchgeführt werden, weil der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. M 10 „Feuerwehr Neuendorf“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.