Begründung:
Die
Stadt Beeskow veräußert seit 1991 Grundstücke im Gewerbegebiet für 20,00 DM/
10,00
€ je m². Die Gewerbegebiete Charlottenhof 1 und Charlottenhof 2 konnten relativ
schnell durch die Ansiedlung neuer Gewerbetreibender und die Umsiedlung aus
anderen Stadtgebieten vermarktet werden.
Leider
ist in den letzten Jahren festzustellen, dass es kaum Nachfragen nach
Gewerbeflächen gibt. Dafür ist aus Sicht der Verwaltung neben den objektiv
schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch die Konkurrenzsituation mit
anderen Gemeinden verantwortlich. So werden zum Beispiel in Fürstenwalde
Gewerbeflächen zu ähnlichen Konditionen bei besseren Rahmenbedingungen (z.B.
Anbindung Autobahn, höhere Fördersätze …) angeboten. Um diese Nachteile des
Standortes Beeskow zumindest teilweise ausgleichen zu können, sollte diese
Richtlinie durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Sofern
durch diese Richtlinie neue Ansiedlungen ermöglicht werden können, würde dies
das Mittelzentrum Beeskow stärken.
Da diese Richtlinie die Förderung auf 75% des Kaufpreises begrenzt, ist die Finanzierung in jedem Einzelfall durch den Verkauf des Grundstückes gesichert.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des HFA eine Förderrichtlinie
für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben in den Beeskower
Gewerbegebieten im Entwurf vorzulegen.
Dabei
sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
-Bindung
der Förderung an die Schaffung neuer Arbeitsplätze
-Förderung
je Arbeitsplatz ca. 5.000,00 €
-Verpflichtung
zum Erhalt der Arbeitsplätze für 5 Jahre mit verlängerten Nachweiszeiten
-Bindung
der Förderung an den Erwerb eines Grundstückes im Gewerbegebiet von der Stadt
Beeskow
-Obergrenze der Förderung 75% des Kaufpreises