Betreff
Förderrichtlinie für gewerbliche Ansiedlungen
Vorlage
BV/002/2014/II
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadt Beeskow veräußert seit 1991 Grundstücke im Gewerbegebiet für 20,00 DM/

10,00 € je m². Die Gewerbegebiete Charlottenhof 1 und Charlottenhof 2 konnten relativ schnell durch die Ansiedlung neuer Gewerbetreibender und die Umsiedlung aus anderen Stadtgebieten vermarktet werden.

 

Leider ist in den letzten Jahren festzustellen, dass es kaum Nachfragen nach Gewerbeflächen gibt. Dafür ist aus Sicht der Verwaltung neben den objektiv schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch die Konkurrenzsituation mit anderen Gemeinden verantwortlich. So werden zum Beispiel in Fürstenwalde Gewerbeflächen zu ähnlichen Konditionen bei besseren Rahmenbedingungen (z.B. Anbindung Autobahn, höhere Fördersätze …) angeboten. Um diese Nachteile des Standortes Beeskow zumindest teilweise ausgleichen zu können, sollte diese Richtlinie durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

Sofern durch diese Richtlinie neue Ansiedlungen ermöglicht werden können, würde dies das Mittelzentrum Beeskow stärken.

 

Da diese Richtlinie die Förderung auf 75% des Kaufpreises begrenzt, ist die Finanzierung in jedem Einzelfall durch den Verkauf des Grundstückes gesichert.  


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des HFA eine Förderrichtlinie für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben in den Beeskower Gewerbegebieten im Entwurf vorzulegen.

 

Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:

-Bindung der Förderung an die Schaffung neuer Arbeitsplätze

-Förderung je Arbeitsplatz ca. 5.000,00 €

-Verpflichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze für 5 Jahre mit verlängerten Nachweiszeiten

-Bindung der Förderung an den Erwerb eines Grundstückes im Gewerbegebiet von der Stadt Beeskow

-Obergrenze der Förderung 75% des Kaufpreises