Begründung:
Das Grundstück Ostvorstadt 8 befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungs – und Gestaltungssatzung der Stadt Beeskow. Die Bebauung des ehemaligen Wirtschaftshofes stellt einen städtebaulichen Missstand dar und wird im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ abgerissen. Frau Ohnesorge beabsichtigt darauf ein Pflegezentrum zu errichten. Mit dem Neubau erfolgt eine städtebaulich neue Anordnung und damit eine Abrundung und Fassung der Siedlungskante entlang der öffentlichen Straße. Der Neubau hat keinen Bezug zum historischen Adriansdorf bzw. der Ostvorstadt und deren historischer Bebauung und sollte sich entsprechend darstellen. Mit der Bebauung und der Nutzung als Pflegezentrum werden die sozialen Angebote in diesem Gebiet erweitert und sinnvoll ergänzt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Bau-und Umweltausschusses stimmen der Befreiung von den
Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in
folgenden Punkten zu:
1.
Gemäß § 5 Abs. 2 sind nur Dachneigungen zwischen 35 und 55 Grad zulässig. Der
Unterschreitung auf 21 bzw. 18 Grad wird zugestimmt.
2.
Gemäß § 7 Abs. 2 sind Ortgangziegel nicht zulässig. Die Verwendung eines
Ortgangziegels mit zurückgesetztem Schenkel wird zugestimmt.
3. Der Abweichung vom § 12 Abs. 2 und Abs. 3 in Bezug auf die Fensterformate und deren Unterteilung wird entsprechend dem Antrag zugestimmt.