Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet Hufenfeld“ hat zum größten Teil
Baurecht für industrielles Gewerbe geschaffen. Hier gab es bereits mehrere
Anfragen, die aber noch zu keiner Ansiedlung geführt haben. Durch
Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Brandenburg konnte die
Erschließungsstraße und eine Stichstraße fertiggestellt werden.
Im Bereich der Stichstraße wurden Grundstücke erschlossen, die der Ansiedlung nicht industrieller Gewerbebetriebe dienen sollen. Durch Ankauf des angrenzenden Grundstücks Flur 3, Flurstück 250 der Gemarkung Beeskow kann dieser Bereich erweitert werden. Der Bedarf für Gewerbeflächen ist vorhanden, da die vorhandenen Flächen im Charlottenhof bereits weitestgehend belegt sind.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet
Hufenfeld“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die
Erweiterung des Geltungsbereiches ist im Lageplan dargestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauslage mit
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.