Begründung:
Die
Stadt Beeskow hat im Flächennutzungsplan bisher zwei Konzentrationsflächen für
Windkraftanlagen ausgewiesen. Ziel dieser Konzentrationsfläche ist , dass
Windkraftanlagen in diesen Gebieten zulässig sind und gleichzeitig außerhalb
dieser Flächen ausgeschlossen werden. Durch die Erarbeitung eines
Bebauungsplanes werden die Standorte der Anlagen und die Erschließung geregelt.
Im
Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft ist
dieses Gebiet, das sich auch auf Grundstücke der Nachbargemeine,
Rietz-Neuendorf, erstreckt, als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Mit
Inkrafttreten des Teilregionalplanes ist die Stadt Beeskow verpflichtet, die
eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Um Wildwuchs zu vermeiden und die
Anlagen städtebaulich geordnet festzulegen, wird ein Bebauungsplan erarbeitet.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Das
Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:
Gemarkung
Radinkendorf
Flur
1
Flurstücke
27, 46, 55, 60, 61,
und ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in
Form einer 2 – wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur
Erörterung der Planung durchgeführt.
Das Planverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsgebiet ausweist.