Begründung:
Das
Windeignungsgebiet Nr. 3 „Beeskow OT Neuendorf“ wird im aktuellen Entwurf des
Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft nicht mehr
ausgewiesen. Die Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes oder die Änderung des
vorhandenen wäre nach Inkrafttreten des Teilregionalplanes nicht mehr möglich.
Der vorhandene Bebauungsplan ist rechtskräftig und kann weiterhin umgesetzt
werden. Das heißt, dass die vorhandenen Windkraftanlagen im Rahmen der
vorhandenen Planung ersetzt werden können. Dabei sind die festgesetzten
Standorte und alle anderen Festsetzungen, wie z.B. Höhenbegrenzungen, auch für
die neuen Anlagen bindend. Ein Repowering nach aktuellen Kriterien und
Leistungsmöglichkeiten wäre nicht möglich.
Der Investor ist an die Stadt Beeskow herangetreten und beabsichtigt, in diesem Gebiet neue Windkraftanlagen zu errichten. Die Anzahl der Anlagen könnte reduziert werden und die entsprechenden Abstände zur Wohnbebauung und zum Windprofiler in Lindenberg berücksichtigt werden. Dafür sollen die neuen Anlagen aber mit einer höheren Nabenhöhe und größeren Rotoren ausgestattet werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt,
a)
dass für das vorhandene Windeignungsgebiet Nr. 3 „Beeskow OT Neuendorf“ ein
neuer Bebauungsplan erarbeitet wird. Dieser Bebauungsplan soll die aktuell
geltenden Abstände zur Wohnbebauung und zum DWD Lindenberg aufnehmen und in
diesem Rahmen neue Windkraftanlagen mit entsprechender Leistungsfähigkeit
zulassen
oder
b) dass der vorhandene Bebauungsplan weiterhin gilt und neue Anlagen nur in den damals festgesetzten Kriterien zugelassen werden.