Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ entsprechend dem beiliegenden Übersichtsplan.
Begründung:
Der 2010 beschlossene
Geltungsbereich für die Erweiterung des Windparks Hufenfeld wurde nach den
Untersuchungen der Kommune festgelegt. Im nachfolgenden Verfahren zur
Erarbeitung des Teilregionalplanes Wind durch die Regionale
Planungsgemeinschaft Oderland-Spree wurden die Windeignungsgebiete neu
festgelegt und liegen jetzt im 3. Entwurf vor. Das Gebiet Nr. 4 dieses
Entwurfes wird jetzt als Grundlage für die neue Festlegung des Plangebietes
genutzt. Das Windeignungsgebiet Nr. 4 erstreckt sich über die Gemeindegrenze
der Stadt Beeskow hinaus. Der Teil, der sich im Bereich der Gemeinde
Rietz-Neuendorf befindet, wird in einem parallelen Verfahren durch die
Nachbargemeinde bearbeitet. Abstimmungen dazu haben stattgefunden. Das
benachbarte Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan gestrichelt dargestellt.
Auszug aus dem 3. Entwurf des
Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorlage: