Betreff
Vorkaufsrechtssatzung für das Plangebiet des Bebauunsplanes Nr. K 2 "Erweiterung Windpark Hufenfeld"
Vorlage
BV/095/2018/I
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit der Änderung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ ist die Vorkaufsrechtssatzung entsprechend anzupassen. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB soll der Stadt Beeskow ein besonderen Vorkaufsrecht zustehen. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Vorkaufsrechtssatzung für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. K 2 „Erweiterung Windpark Hufenfeld“ entsprechend der Anlage.